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Letzte Aktualisierung:
2005/02/09

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Wildhaltung im Gehege
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Gehegehaltung von Wild

Die extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Betriebszweige mit vom Markt noch aufnehmbaren Produkten sind zunehmend gefragt und haben auch agrarpolitisch an Bedeutung gewonnen. Die landwirtschaftliche Wildhaltung kann zumindest derzeit die beiden genannten Kriterien erfüllen und hat wohl auch deshalb in den letzten Jahren starke Zuwächse verzeichnet.

In Deutschland wird die landwirtschaftliche Gehegehaltung streng geregelt und auch behördlich überwacht, um sowohl die Anforderungen an den Tierschutz und eine möglichst artgerechte Haltung als auch eine entsprechend hohe Fleischqualität zu gewährleisten. Innerhalb der einzelnen Bundesländer gelten inhaltlich sehr ähnliche Bestimmungen.

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Wildgehegen ist genehmigungs- pflichtig und wird kontrolliert. In Bayern ist dafür die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zuständig, die hier in Abstimmung mit diversen anderen Institutionen wie dem Veterinäramt, der Jagdbehörde, dem Landwirtschaftsamt und den Naturschutzbehörden handelt.
Um einer extensiven Flächennutzung und einer artgerechten Haltung Rechnung zu tragen, sind zum einen Mindestgehegegrößen vorgeschrieben, zum anderen werden Obergrenzen für die Bestandszahl erwachsener Tiere festgelegt. Bei Rotwild dürfen maximal 3–5 erwachsene Tiere je Hektar (10.000m
2) gehalten werden, bei Damwild sind wegen der geringeren Größe höchstens 5–10 Tiere je Hektar zulässig. Die behördlich festgelegte Höchstzahl richtet sich innerhalb dieser Grenzen nach dem jeweiligen Ertrag der Weidefläche.
Im Gehege selbst müssen  für das Wild geeignete Deckungsmöglichkeiten sowie ein Wind- und Wetterschutz (Hecken, Bäume, Sträucher, Unterstände) vorhanden sein, für Rotwild zusätzlich auch Suhlmöglichkeiten.

Beim Gehegewild ist anders als beim Jagdwild auch generell eine Fleischbeschau durch einen anerkannten Fleischbeschauer (meist Tierarzt) Vorschrift. Darüber hinaus gelten ebenso strenge Regelungen für den Abschuss sowie das hygienische Zerlegen und Vermarkten des Gehegewildes.
 

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